Park- und Hausordnung
Vor dem Start in einen erlebnisreichen Tag bitten wir Sie, die übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich und andere Verantwortung zu zeigen und die nachfolgenden Regeln zu befolgen.
Diese Parkordnung ist durch den Kauf der Eintrittskarte Gegenstand des Vertrages geworden. Der Kunde erklärt durch den Kauf der Eintrittskarte sein ausdrückliches Einverständnis mit der Geltung dieser Parkordnung.
Der Freizeitpark Irrgarten Alfsee ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen.
1. Parkplatzordnung
Besucher parken kostenlos.
Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Mitarbeiter auf den Parkplätzen genau beachtet und befolgt werden. Das Halten auf den Zufahrtsstraßen ist strengstens verboten.
Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abstellen und der Verkehr dadurch behindert wird, sieht sich der Irrgarten Alfsee gezwungen, das Fahrzeug auf Ihre Kosten und Ihr Risiko abschleppen zu lassen.
Mit dem Abstellen Ihres Fahrzeuges auf dem Irrgarten Alfsee-Parkplatz wird kein Verwahrungs- oder Bewachungsverhältnis begründet. Die Parkfläche wird seitens des Irrgarten Alfsee nicht überwacht.
Bitte achten Sie daher darauf, dass während des Parkbesuches alle Türen und Fenster verschlossen sind und keine Wertgegenstände sichtbar liegenbleiben. Auch dürfen keine Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden.
Die Parkplätze dürfen nur während der Öffnungszeiten genutzt werden.
Für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel und Feuer zurückzuführen sind, können wir keinen Ersatz gewähren.
2. Aufsichtspflicht
Eltern und Begleitpersonen werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrzunehmen haben.
Sie tragen die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen, auch wenn die Aufsichtsperson am Besuchstag nicht vor Ort anwesend ist. Eltern werden nicht von der Aufsichtspflicht entbunden.
Kindern unter 10 Jahren ist der Zutritt nur zusammen mit einer Aufsichtsperson gestattet.
3. Film- und Fotoaufnahmen
Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. Aufnahmen für private Zwecke sind hingegen erlaubt und erwünscht.
4. Eintrittsberechtigung
Das Gelände des Irrgarten Alfsee darf nach Zahlung des Eintritts an dem gekennzeichneten Eingang betreten werden.
Sollte der Park nur kurz verlassen werden, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter am Eingang.
Die Berechtigung zum Parkaufenthalt gilt nur in den vor Ort ausgewiesenen Parköffnungszeiten.
Der Weiterverkauf von Tageskarten und Gutscheinen ist nicht erlaubt.
5. Allgemeine Besucherkontrollen
Jeder Besucher, der die Parkanlage betreten möchte, erklärt sich ausdrücklich bereit, sich freiwillig einer eventuellen Kontrolle durch die Parkmitarbeiter des Irrgartens zu unterziehen. Dabei ist den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten.
Bei fehlender Kooperation wird der Besucher der Parkanlage verwiesen.
Zur Sicherheit der Besucher müssen auf Anweisung der Parkmitarbeiter Tascheninhalte und mitgebrachte Gegenstände vorgezeigt werden.
Besuchern, die einer Kontrolle nicht zustimmen, darf der Zutritt verwehrt werden.
6. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Den Anordnungen der Mitarbeiter des Irrgartens ist stets Folge zu leisten. Zudem sind Hinweisschilder an den einzelnen Spielplätzen und -geräten zu beachten.
Alle Spielgeräte werden auf eigene Gefahr benutzt. Bollerwagen und Kinderwagen dürfen nicht in der Nähe von Spielgeräten abgestellt werden.
Alle beweglichen Spielgeräte, wie Hüpfburgen, Wasserkissen sind nur bis 80 kg je Person zugelassen.
Alle Besucher sind angehalten sich korrekt und angemessen zu verhalten. Störung der öffentlichen Ordnung, Fehlverhalten, Störungen anderer Besucher oder des Parkbetriebs, verbale und körperliche Gewalt führen umgehend zum Parkverweis und/oder Erstattung einer Anzeige.
Das Mitnehmen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (wie z.B. Schusswaffen, Messern, Ketten, Schlagringen, etc.) ist auf dem Parkgelände nicht gestattet.
Das Tragen von Masken, sowie die Verhüllung des Gesichtes ist nicht erlaubt. Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Gasflaschen, eigenen Grills, Wasserpfeifen, Flüssiganzündern, Wasserkochern, Gasgeräten und Selbstkochern/Samowars und Metallgefäßen aller Art, die auf den Grill gestellt werden können verboten.
Der Besucher darf keine Drohnen oder ferngesteuerten Geräte mitnehmen.
Aus Gründen der Sicherheit für alle Besucher dürfen keine eigenen Spielgeräte oder Kinderfahrzeuge wie Rollschuhe, Fahrräder, Tretroller oder Laufräder mitgebracht werden.
Das Mitbringen von Musikboxen sowie mutwilliges Lärmen ist verboten. Gegenstände, welche die Ruhe stören (z.B. Hupen, Musikinstrumente, etc.) dürfen nicht mitgebracht werden.
Die Brandschutzvorschriften und Kennzeichnungen sind unbedingt zu beachten.
Das Rauchen ist im Irrgarten sowie an Sträuchern/Büsche und Strohnähe nicht gestattet.
Viele Flächen im Park sind naturbelassen, sodass es, z.B. durch Maulwürfe/Wühlmäuse, zu Unebenheiten führen kann. Bitte beachten Sie diese Gefahren.
Hunde haben keinen Zutritt in den Irrgarten.
Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können ohne Ausgleich des Parks verwiesen werden. Der Besitz von Drogen und hochprozentigem Alkohol ist strengstens untersagt.
Das Rauchen ist nur in Verbindung mit einem Aschenbecher erlaubt, jedoch nicht in der Nähe von schnell entzündlichen Gegenständen und Spielgeräten.
Der Irrgarten Alfsee haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl vom Eigentum des Besuchers.
Die im Park verteilten Grills stehen den Besuchern kostenlos zur Verfügung. Eigene Grills, sowie Gasgeräte sind verboten. Es darf nur in den gekennzeichneten Flächen gegrillt werden. Der Grill muss kontinuierlich vom Gast beaufsichtigt werden. Zum Grillen darf nur Holz- oder Steinkohle verwendet werden. Flüssige Grillanzünder sind strengstens verboten. Die Benutzung des Grills erfolgt auf eigenes Risiko.
Das Füttern der Parktiere ist grundsätzlich nicht gestattet. Sollten Tiere durch den Besucher gequält oder nicht artgerecht behandelt werden, wird der Besucher des Parks verwiesen.
Im Sommer ist mit plötzlichen Gewittern zu rechnen. Bitte begeben Sie sich rechtzeitig in Ihren PKW.
7. Schadensmeldung
Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig überwacht und gepflegt. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, ist der Besucher dazu angehalten den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes am Haupteingang zu melden.
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus Vorkommnissen vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt Schaden entsteht, ist dies ebenso zu melden.
Bei Parkschäden durch den Besucher ist dieser dazu verpflichtet für den aufgekommenen Schaden Ersatz zu leisten. Eltern haften für Ihre Kinder.
Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung nach dem Verlassen des Parkgeländes erfolgt.
8. Hausrecht
Das Irrgarten Alfsee Team ist berechtigt, Personen, die gegen die Park- und Hausordnung verstoßen nach eigenem Ermessen ohne Ausgleich zu verweisen.